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23.08.2024
Korrekte Sitzungsführung durch BH bestätigt

Groß war die gekünstelte Aufregung, und auch auf die mediale Inszenierung wurde nicht vergessen, als Gemeinderat Rosensteiner Anfang Juli zum wiederholten Mal gegen eine Entscheidung unseres Bürgermeisters Aufsichtsbeschwerde bei der Bezirkshauptmannschaft und eine Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch bei der Staatsanwaltschaft einbrachte. Wochen später ist von der Politposse außer der Demaskierung eines fragwürdigen Politstils nichts übrig.
Was war passiert? Die ÖVP-Fraktion hatte in der Gemeinderatssitzung Ende Juni einen Antrag auf Verordnung von Tempo 30 vor unseren beiden Volksschulen, der Mittelschule und allen Kindergärten eingebracht – eine Maßnahme, die der Bürgermeister bereits vor Wochen in Angriff genommen hatte und die im Herbst auch umgesetzt werden wird. Abgesehen davon, dass der Antrag daher überflüssig war, ist für die Verordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen aber nicht der Gemeinderat, sondern gemäß StVO der Bürgermeister zuständig. Entsprechend der Gemeindeordnung hat der Bürgermeister diesen Antrag daher nicht zugelassen. Das wollte Gemeinderat Rosensteiner nicht akzeptieren und hat Aufsichtsbeschwerde bei der Bezirkshauptmannschaft und Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch bei der Staatsanwaltschaft eingebracht.
Nun ist einmal mehr offiziell klargestellt: Die Ablehnung durch den Bürgermeister war rechtens und die medialen Anwürfe, die auch von der ÖVP Brunn am Gebirge mitgetragen wurden, sind unberechtigt. Unser Bürgermeister stellt klar: Bereits dreimal hat GR Mst. Mario Rosensteiner Aufsichtsbeschwerde gegen die Nicht-Zulassung von Dringlichkeitsanträgen erhoben. Durchgekommen ist er damit aber nie. Auf die rechtskonforme Sitzungsleitung lege ich als Vorsitzender besonders viel wert. Diesmal wurde ich zudem bei der Staatsanwaltschaft angezeigt, die das Verfahren erwartungsgemäß eingestellt hat. Eventuell sollte sich GR Mst. Mario Rosensteiner vor seinen Beschwerden und Anzeigen mit der Gemeindeordnung auseinandersetzen.
GR Rosensteiner vor Bezirkshauptmannschaft und Staatsanwaltschaft abgeblitzt.