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21.01.2026
Hergovich/Pammer: Gericht hebt Bus-Ausschreibung auf – St. Pöltner LUP darf nicht zum Opfer werden - Landbauer und NÖVOG blamieren sich
„Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat gestern eine Ausschreibung der NÖVOG zum Busbetrieb im Weinviertel aufgehoben. Offenbar wurden selbst grundlegendste Transparenz- und Plausibilitätsanforderungen missachtet. Die Vergabe war für das Gericht nicht nachvollziehbar und muss nun erneut erfolgen. Ein Riesenreinfall für die NÖVOG, der Landeshauptfrau-Stellvertreter Landbauer extra einen zusätzlichen Vorstand genehmigt hat und trotzdem ihre Aufgaben nicht erfüllen kann. Es wäre hoch an der Zeit, dass Landbauer endlich seine eigenen Hausaufgaben erledigt und für rechtskonforme Ausschreibungen sorgt, statt aus wahltaktischem Kalkül funktionierende Bussysteme wie den St. Pöltner LUP zu gefährden“, sagt SPÖ-NÖ-Vorsitzender Sven Hergovich und vida-NÖ-Vorsitzender Horst Pammer ergänzt: „Wir fordern seit vielen Jahren Sozialstandards in die Ausschreibungen, aber was passiert: Statt VOR macht es seit Landbauer die NÖVOG, verweigert die Zusammenarbeit, verhindert damit fairen Schutz für die BusfahrerInnen und machts so schlecht, dass es das Landesverwaltungsgericht aufhebt.“
„In St. Pölten gibt es ein funktionierendes Bussystem. Aus wahltaktischen Gründen wird es von Landbauer gefährdet. Während Wiener Neustadt und Baden weiterhin sinnvolle Förderungen für den Busbetrieb erhalten, wird St. Pölten im Regen stehen gelassen. Hier agiert Landbauer als Sprengmeister, in der NÖVOG scheitert er hingegen an einer simplen Ausschreibung. Es wäre nur fair, wenn Landbauer und die FPÖ nun die Kosten für die erneute Ausschreibung und den entstandenen Schaden nicht den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern aufbürden“, sagt Hergovich und weiter:
„Seit Langem fordern wir von Landbauer, dass bei Ausschreibungen auf Arbeitnehmerrechte geachtet wird: Faire Entlohnung, ausreichende Pausen und Aufenthaltsräume. Wenn Landbauer NÖVOG-Entscheidungen bei Vergaben trifft, werden künftig wohl verbale Begründungen notwendig sein, die bisher einfach fehlen und eine objektive Überprüfung verhindern.“
„Anbieter, die österreichische Gesetze nicht einhalten, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler beim AMS zwischenparken, müssen vom Biet-Verfahren ausgeschlossen werden. Statt hier endlich für Fairness zu sorgen, erfolgen Ausschreibungen offenbar so, dass sie überhaupt nicht nachvollziehbar sind. Transparenz und somit die Nachvollziehbarkeit, sind so nicht gegeben. In der Behebung dieser Mängel wäre Landbauers Energie weit besser aufgehoben als in der Gefährdung eines funktionierenden Busbetriebs in St. Pölten“, schließt Hergovich.

