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26.09.2023
Heizkostenzuschuss der Gemeinde Bisamberg!

Die Gemeinde Bisamberg gewährt den sozial bedürftigen Menschen mit Hauptwohnsitz in Bisamberg, einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Periode 2023/2024 von € 200,00, wenn sie einen eigenen Haushalt führen.
Zusätzlich kann auch beim Land NÖ ein Heizkostenzuschuss beantragt werden.
Sozial bedürftige Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern wird ein einmaliger Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2023/24 in der Höhe von € 200,00 gewährt.
Der Heizkostenzuschuss kann zu den Öffnungszeiten auf dem Gemeindeamt vom 2. Oktober 2023 bis 31. März 2024 eingebracht werden.
Wer ist anspruchsberechtigt?
- AusgleichszulagenbezieherInnen
- BezieherInnen einer Mindestpension
- BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
- Sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
Der ASVG-Ausgleichszulagenrichtsatz beträgt ab 1. Jänner 2023 monatlich brutto
Einkommensgrenze …bei Bezieherinnen nach ALVG oder von Kinderbetreuungsgeld etc.
Alleinstehend € 1110,25 € 1.295.30
Ehepaar € 1751,54 € 2043,47
Sollte ab 1.Jänner 2024 eine Anhebung der Richtsätze erfolgen, werden diese angewendet.
Sollte es dennoch zu besonderen sozialen Härtefällen kommen muss der Sozialausschuss damit befasst werden.
Die Richtlinien und Antragsformulare werden Sie am Gemeindeamt erhalten oder auf www.bisamberg.at finden.