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17.03.2022

Fragwürdige Umwidmung

Die geplanten Änderungen lösten eine Welle der Empörung in der Bevölkerung aus.

Mit den Weihnachtswünschen aller Fraktionen versendete der Bürgermeister im Dezember die beabsichtigte 22. Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes und legte diese zur Einsicht auf. Die geplanten Änderungen lösten eine Welle der Empörung in der Bevölkerung aus.Unter anderem wurden Unterschriftenlisten von bis zu 1200 Unterzeichnenden gesammelt (die vom Bürgermeister für die jetzige Gemeinderatssitzung nicht einmal anerkannt wurden).


Die Umwidmung des Peugeot-Lagerhaus Grundstückes in der Kwizdastraße 15 sehen wir ganz besonders kritisch. Dabei soll ein einzelnes Grundstück, welches im klassischen Betriebsgebiet von Korneuburg liegt, in Wohnbauland umgewidmet werden. Dies bedeutet eine Wertsteigerung des Grundstückes um mehr als das Fünffache und damit einen zweistelligen Millionengewinn für Raiffeisen Lagerhaus.


Argumentiert wird damit, dass sich Wohnbauland in der Nähe befände und man das Grundstück entsiegeln möchte. Faktisch bedeutet aber die Umwidmung und geplante Bebauung, dass dort ca. 160 Wohnungen (das ist größer als die Corena Nova am Beginn der Straße) und 240 Parkplätze entstehen werden – wohl kaum eine Umweltentlastung im Vergleich zum jetzigen, emmissionsarmen Kleinbetrieb mit 50 MitarbeiterInnen.


Spannend wurde dieses Vorhaben auch durch die Einsicht ins Grundbuch, bei der die SPÖ Korneuburg einen bereits im Jänner 2021 abgeschlossenen Kaufvertrag zwischen Raiffeisen Lagerhaus und den neuen Erwerbern, einer Firma der Familie Breiteneder, eine der reichsten Familien Österreichs, entdeckte. In dem Vertrag wird gleich eingangs sehr unverblümt festgehalten, dass Raiffeisen Lagerhaus die Änderung der Widmung anstrebt und wie genau diese in wirtschaftlich optimaler Weise auszusehen hat.

Dazu ist zu erwähnen, dass es nach aktueller Rechtslage und Judikatur ein Verbot der sogenannten Anlasswidmung gibt. Das bedeutet, dass der Flächenwidmungs- und Bebauungsplan dann nicht geändert werden darf, wenn dies nur zur Aufwertung eines Grundstückes dient oder nur dem Wunsch des Grundstückseigentümers entsprochen werden soll.


Vereinbart wird im Vertrag bereits ein Kaufpreis, der einem Wohnbauland Grundstück entspricht (in zweistelliger Millionenhöhe). Besonders ärgerlich ist auch die Bestimmung der beiden Vertragsparteien, wonach sich Raiffeisen Lagerhaus dazu verpflichtet, keinen städtebaulichen Vertrag mit der Stadtgemeinde Korneuburg zu unterzeichnen, wenn dieser die ausschließliche Errichtung des freifinanzierten Wohungsneubaus in welcher Form auch immer einschränkt – das heißt: Lagerhaus und Breiteneder diktieren in diesem Kaufvertrag der Stadtgemeinde Korneuburg trotz der so gewinnbringenden Umwidmung: JA KEINEN LEISTBAREN WOHNRAUM AUF DIESEM NEUEN WOHNGRUNDSTÜCK VORZUSEHEN. Die Käuferin wird explizit nicht dazu verpflichtet, allfällige Mietzinsbeschränkungen zu übernehmen.


Nun könnte man meinen: egal, was sich diese zwei Privaten hier ausgemacht haben, das ist ja nicht der Stadtregierung Korneuburg vorzuwerfen. Das würde dann auch stimmen, wenn nicht aktuell in der geplanten 22. Änderung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes diesen Wünschen fast ident entsprochen werden würde.


Eine überschlagsmäßige Berechnung der durch die Umwidmung möglich werdenden Bebauung ergibt, dass die Widmung über den Vorstellungen der Vertragsparteien liegt. Die Wünsche der Vertragspartner liegen bei einer Bebauungsdichte von 40% und Bauklasse II, III. Gewidmet werden soll eine Dichte von 50% sowie zwei Höhenzonen, einmal mit Bauklasse I, II und einmal mit einer maximalen Höhe von 12m, was knapp mehr als Bauklasse III entspricht. Die Wünsche der Vertragspartner werden damit überfüllt, da auf der gesamten Fläche zumindest Bauklasse II besteht. Die 12m ermöglichen im Gegensatz zur Bauklasse III die Errichtung von 4 vollwertigen Geschoßen mit je 3m plus ein zurückspringendes Dachgeschoß. In Summe ergibt die überschlagsmäßige Berechnung, dass der im Vertrag vorgesehene Kaufpreis aufgrund der höheren Nettonutzfläche noch steigen müsste. Also ein noch höherer Gewinn für die Verkäufer (Raiffeisen-Lagerhaus).


Im Zuge der Stadtratssitzung vom 16.2.2022 wurde den Stadträt*Innen als Anlage ein Städtebaulicher Vertrag betreffend die gegenständliche Umwidmung vorgelegt. Dafür soll Raiffeisen Lagerhaus einen gewissen Betrag zur Finanzierung der notwendigen Infrastruktur bezahlen. Auffallend ist, dass von der Stadtgemeinde Korneuburg – wie gewünscht – keine Bestimmung enthalten ist, dass auf der neuen Liegenschaft ein gewisser Prozentsatz an leistbarem Wohnen errichtet werden soll. Auch scheint der Betrag, den Bürgermeister Gepp schon in einer Nön Ausgabe mit 1,57 Mio Euro bezifferte, angesichts des großen Umwidmungsgewinnes sehr niedrig.


Was bleibt übrig?

-ein zweistelliger Millionengewinn für Raiffeisen Lagerhaus

- eine Wertschöpfung in Höhe von ebenfalls mehreren Millionen für eine der reichsten Familien Österreichs durch das Ausreizen der Bebauungsmöglichkeiten zur Errichtung von ca. 160 (Luxus?) Wohnungen

- eine mehr als fadenscheinige Begründung der Notwendigkeit der Umwidmung durch das Planungsbüro (dürftige Grundlagenforschung)

-eine Umwidmung GEGEN die Grundsätze des Masterplans und des darin enthaltenen Stadtentwicklungskonzeptes

-keine einzige leistbare Wohnung für unsere jungen Korneuburgerinnen und Korneuburger

 

Wir empfinden die gesamte Vorgehensweise dreist und bedenklich. Sollte diese Umwidmung beschlossen werden, werden wir alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, diese zu bekämpfen.