Hauptinhalt

07.04.2021

Beschluss bringt Steuererleichterung für HelferInnen der Teststraßen

 - © Foto: Stadtgemeinde Ternitz/Robert Unger

Der National- und Bundesrat beschloss rückwirkend ab März 2021, dass die Freibetragsgrenze für nicht hauptberuflich unterstützende freiwilligen Helferinnen und Helfer in den Teststraßen von € 537,78 auf € 1.000,48 pro Monat angehoben wird. Dies bringt eine große Erleichterung für die freiwilligen Helferinnen und Helfer in den Teststraßen, die sich seit Beginn der Testungen in ihren Heimatgemeinden tatkräftig engagieren.


Viele der Freiwilligen standen vor dem großen Problem, das sie die bisherige Freibetragsgrenze von € 537,78 pro Monat durch ihren unterstützenden Einsatz bereits überschritten hatten und die verdiente Aufwandsentschädigung zusätzlich die bundesgesetzliche Abgabenschuld erhöhte.


„Der Beschluss dieser Steuererleichterung ist natürlich eine große Hilfe für unsere freiwilligen Helferinnen und Helfer, die in den zahlreichen Teststraßen im Bezirk großartige Arbeit leisten!“ freuen sich LAbg. Vizebgm. Mag. Christian Samwald und Bundesrätin Andrea Kahofer. „Allerdings gilt dieser Beschluss nur für die freiwilligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in Bezirken wirken, bei denen Ausreisen nur mit gültigem Corona-Test erlaubt sind.“


SPÖ Bezirksvorsitzender und NÖ Gemeindevertreterverband-Präsident Bgm. Rupert Dworak zeigt sich über diese Steuererleichterung prinzipiell ebenfalls sehr erfreut: „Das zeigt eine Wertschätzung der Arbeit, die die vielen Freiwilligen hier im Dienste der Gemeinschaft leisten. Ihr Beitrag kann ganz besonders in Zeiten wie diesen gar nicht hoch genug geschätzt werden. 

Weil diese Erhöhung der Freibetragsgrenze rückwirkend ab 1. März gilt, ist dieser höhere Freibetrag insbesondere für jene Helferinnen und Helfer eine Erleichterung, die bereits den bisher festgesetzten Wert überschritten haben. Auf der anderen Seite ist das auch eine Erleichterung für die Gemeinden.“ 


Inhaltlich geht Dworak allerdings noch einen Schritt weiter: „In den Genuss dieser Steuererleichterung sollten alle Freiwilligen in den Teststraßen kommen. Nicht nur jene, die in den einschlägigen Hochinzidenz-Bezirken arbeiten.“

Freibetragsgrenze pro Monat wurde nunmehr auf € 1.000,48 angehoben