Hauptinhalt

07.03.2022

Semserticket - Förderung

 - © Semesterticket - Förderung

Bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres fördert die Stadtgemeinde Schwechat Fahrten zum, vom oder am Studienort mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Der finanzielle Zuschuss beträgt max. € 50,00 wenn die Kosten des öffentlichen Verkehrsmittels zum oder am Studienort mehr als diesen Betrag pro Semester ausmachen. Sollten die Kosten des öffentlichen Verkehrsmittels zum oder am Studienort Studienort geringer ausfallen (weniger als 50€,-) so wird der entsprechende Betrag gefördert.

Voraussetzungen:

  • Schwechater Studierende,
  • ordentliche Hörer:innen an einer
  • Öffentlichen Universität
  • Privatuniversität
  • Fachhochschule oder
  • Pädagogischen Hochschule
  • 26 Jahre oder jünger (Einreichung des Online-Formulars muss vor Vollendung des 26. Lebensjahres erfolgen)
  • mindestens sechs Monate in Schwechat hauptgemeldet
  • Einreichfrist für die einzelnen Semester müssen eingehalten werden

Fristen:

Eine Förderung für das Wintersemester muss zwischen dem 1. Oktober und dem 26. Dezember des jeweiligen Jahres beantragt werden.

Eine Förderung für das Sommersemester muss zwischen dem 1. März und dem 31. August des jeweiligen Jahres beantragt werden.

Weitere Infos findet man unter www.schwechat.gv.at

Bis zu 50 Euro pro Semester für Schwechater Studierende.