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13.08.2022

Wohnungsvergabe in Brunn am Gebirge

Wohnungsvergabe in Brunn

 

Ziel der regelmäßigen Schmutzkübelkampagnen der größten Oppositionspartei ist immer wieder die Wohnungsvergabe von Gemeinde- und Genossenschaftswohnungen in Brunn am Gebirge. Ein Faktencheck:

 

Bei der Vergabe von Wohnungen wird zwischen Gemeindewohnungen, den Wohnungen im Sozialzentrum, neuen Genossenschaftswohnungen und dem so genannten Altbestand an Genossenschaftswohnungen, die vor circa vierzig Jahren errichtet worden sind, unterschieden. Insgesamt gibt es in Brunn am Gebirge 146 Gemeindewohnungen, 49 Wohnungen im Sozialzentrum und 443 Genossenschaftswohnungen.

 

Für die Vergabe von Genossenschaftswohnungen in neu errichteten Wohnhäusern wie jüngst in der Ferdinand Hanusch-Gasse und aktuell in der Babenbergergasse gibt es Richtlinien für die Vergabe. Diese werden mit allen politischen Fraktionen erarbeitet und intensiv in Gemeinderatsausschüssen diskutiert. Die Beschlussfassung dieser Richtlinien erfolgt dann im Gemeindevorstand. Die aktuellen Richtlinien sehen ein Punktesystem vor, welches u.a. die bisherige Verweildauer in Brunn, freiwilliges Engagement zB bei einem Verein oder der Feuerwehr und die Wartezeit auf eine Wohnung bepunktet. Die Berechnung der Punkte erfolgt durch die Gemeindeverwaltung entsprechend den Richtlinien. Aus der errechneten Punktezahl ergibt sich die Reihung der InteressentInnen; die Liste mit den gereihten Namen wird als Vorschlag dem Bauträger übermittelt, der die weiteren Schritte setzt. Die Vergabe wird in Gemeinderatsausschüssen und im Prüfungsausschuss regelmäßig geprüft. Dieses Vergabeverfahren wurde bei der Vergabe der Wohnungen in der Ferdinand Hanusch-Gasse erfolgreich vorgelebt und nun auch bei der Vergabe der Wohnungen in der Babenbergergasse angewandt.

Schon seit Jahren gibt es bei der Vergabe von freiwerdenden Gemeindewohnungen ein ähnliches, transparentes System. Auch hier kommt eine Richtlinie mit einem Punktesystem zur Anwendung. Die Vergabe erfolgt durch Beschluss des Gemeindevorstandes, in welchem SPÖ, NEOS, ÖVP und Grüne vertreten sind.

Ebenfalls durch Beschluss des Gemeindevorstandes werden die Wohnungen im Sozialzentrum vergeben.

 

Der so genannte Altbestand, also Genossenschaftswohnungen, die schon vor Jahrzehnten erbaut wurden, wird anders behandelt. Hier wird unter Berücksichtigung der Wohnungsgröße im Einzelfall geprüft, welche InteressentInnen für eine Vergabe in Frage kommen. Berücksichtigt wird hier, wie lange Brunnerinnen und Brunner schon auf eine Wohnung warten und wie die finanziellen und familiären Verhältnisse aussehen. Immer öfter müssen wir feststellen, dass ältere Wohnungen von InteressentInnen abgelehnt werden, sodass das Finden von Nachmietern zunehmend schwieriger wird. Gerade bei kleineren Wohnungsgrößen stellt dies ein Problem dar!

Nachdem zuletzt wiederholt der Vorwurf erhoben wurde, dass die Wohnungsvergabe auf Grund von parteipolitischer Zugehörigkeit erfolgt, soll hier nicht unerwähnt bleiben, dass der Vorsitzende der ÖVP selbst von Bürgermeister Dr. Andreas Linhart zwei Mal eine Genossenschaftswohnung zugeteilt bekommen hat und aktuell dort wohnt. Auch viele andere im politischen und gesellschaftlichen Leben verankerte Brunnerinnen und Brunner aller politischen Fraktionen wohnen in Brunner Genossenschaftswohnungen. Das ist unserem Verständnis nach auch gut so, denn gerade im Vereins- und Gemeindeleben aktive Ortsbewohner sollen die Möglichkeit haben in Brunn zu bleiben und nicht auf Grund steigender Lebenshaltungskosten gezwungen sein, den Ort zu verlassen.