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05.05.2022

Volksbegehren „Arbeitslosengeld rauf“

Von 2. bis 9. Mai 2022 findet die Eintragungswoche für das Volksbegehren "Arbeitslosengeld rauf!" statt. In der Einleitungsphase haben bereits rund 25.000 Menschen das Volksbegehren unterstützt. Hauptforderung ist die Anhebung der Bemessung des Arbeitslosengeldes auf 70 Prozent.

Bezirksvorsitzende LR Ulrike Königsberger-Ludwig und LAbg. Bgm. Kerstin Suchan-Mayr unterstützen diese Petition und fordern die Menschen zum Unterzeichnen dieses wichtigen Anliegens auf.

„Gemessen am allgemeinen Wohlstand ist die Unterstützung arbeitsloser Menschen in Österreich eine der niedrigsten in der EU“, erklärt Ulrike Königsberger-Ludwig: „Das bedeutet: Wer seinen Job verliert, verliert auch die Hälfte seines Einkommens. Davon sind Menschen mit geringeren Einkommen und Kinder besonders stark betroffen.“


Ein niedriges Arbeitslosengeld schafft Arme, aber keine Jobs

Neun von zehn Arbeitslosen befinden sich mit unter 1.200 Euro monatlichem Einkommen unter der Armutsgrenze, weiß Kerstin Suchan-Mayr: „Deshalb sind ein gerechtes Einkommen und ein Mindestlohn von 1.700 Euro notwendig!“ Mehr Druck auf arbeitslose Menschen sei nicht die Lösung, warnt Königsberger-Ludwig: „Die Menschen, die während der Pandemie ihren Job verloren haben und vielleicht nicht mehr wissen, wie sie ihre Miete, das Heizen und Lebensmittel bezahlen sollen, brauchen mehr Hilfe als weniger. Es darf nicht sein, dass jemand zwischen Heizen oder einem warmen Mittagessen wählen muss!“

„Deshalb sollte die notwendige Erhöhung des Arbeitslosengeldes begleitet werden von der Schaffung zusätzlicher Jobs in sozioökonomischen Betrieben, bei Umweltinitiativen oder im Sozialbereich – verbunden mit Qualifikationsmaßnahmen, wie der Wirtschaftsforscher Stephan Schulmeister vorgeschlagen hat. Ein geringes Arbeitslosengeld schafft Arme, aber keine zusätzlichen Arbeitsplätze – und sie spaltet unsere Gesellschaft“, weiß Kerstin Suchan-Mayr.

Der Politikwissenschafter und Unterstützer der Petition em. Univ.-Prof. Dr. Emmerich Tálos erklärt, dass Kernpunkte des eingeleiteten Volksbegehrens (www.arbeitslosengeld-rauf.at) eine dauerhafte Anhebung von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe sind, sowie die Beibehaltung der Zuverdienstmöglichkeit und die Entschärfung der rigiden Zumutbarkeitsbestimmungen und der Ausbau der aktiven Arbeitsmarktpolitik.

„Demokratie braucht ein soziales und gesellschaftliches Fundament, daher bitten wir die Niederösterreicher*innen das Volksbegehren zu unterstützen“, so Suchan-Mayr und Königsberger-Ludwig.


Das Volksbegehren „Arbeitslosengeld rauf“ kann von 2. bis 9. Mai in allen Gemeinde- und Bezirksämtern unterzeichnet werden. Das Volksbegehren kann außerdem online mit Bürgerkarte oder Handy-Signatur unterschrieben werden. Initiiert wurde es im Juni 2021 von einer Allianz aus Betriebsräten, NGOs, Sozialwissenschaftlern und Künstlern.