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11.09.2023

LR Hergovich: „Tausende Kleingärten in NÖ sind Naherholungsgebiet, grüne Lunge und stärken den Zusammenhalt!“

Landesrat Hergovich informiert bei Delegiertenkonferenz der Kleingärtner über die Novellierung des Kleingartengesetz

 

Kleingärten sind in den allermeisten Fällen liebevoll gestaltete und bearbeitete grüne Lungen – vor allem für Menschen, die in dichter besiedelten Gebieten wohnen und die Verbundenheit zur Natur suchen. „Sie bieten in unserem schönen Bundesland Niederösterreich einen attraktiven Freizeit- und Erholungsraum, auf den niemand mehr, der je einen Kleingarten besessen oder gepachtet hat, wieder verzichten möchte“, weiß Landesrat Sven Hergovich, der – in seiner Regierungszuständigkeit - für die Novellierung des Kleingarten-Gesetzes verantwortlich zeichnet. Aus der eigenen Familie – seine Ur-Großmutter war begeisterte Kleingarten-Besitzerin – weiß Hergovich auch, wie förderlich die Gartenarbeit für den Gemeinschaftssinn und Zusammenhalt ist: „Ich habe die Zeit mit meiner Ur-Großmutter im Kleingarten immer sehr genossen, das gehört zu meinen liebsten Kindheitserinnerungen. Die Gärten sind nicht nur Lieferanten von knackigem Obst und Gemüse, sie sind nicht nur persönliches Erholungsgebiet, sie verschönern und bereichern nicht nur das Stadt- und Ortsbild, sie leisten auch einen wertvollen Beitrag zum ökologischen Gleichgewicht, zum Natur- und Artenschutz und zu einem besseren Mikroklima – sie sind unverzichtbare grüne Oasen. Und: Während der Gartenarbeit, beim Austausch von Ablegern und Setzlingen oder bei Festen können hier Menschen unterschiedlicher Herkunft ins Gespräch kommen, Erfahrungen austauschen und Kontakte pflegen. Das verbindet und stärkt den Zusammenhalt.“

 

„Daher freut es mich ganz besonders nun gesetzliche Verbesserungen für die über 10.000 Kleingärtnerinnen und Kleingärtner des Landesverbandes und der ‚ÖBB Landwirtschaft‘ auf den Weg bringen und diese besondere Freizeiteinrichtung noch attraktiver gestalten zu können“, meint Hergovich weiter.

 

Die Änderungen im Detail:

  • Die maximale Gebäudehöhe (Fisthöhe) wird von 4,7 m auf 5,2 m angehoben.
  • Die Traufenhöhe steigt von 3 m auf 3,8 m.
  • Nebengebäude dürfen künftig 6 m² (statt 4 m²) haben und um einen halben Meter (Anm.: von 2 m auf 2,5) höher sein.
  • Mit entsprechendem Brandschutz ist künftig auch die Unterschreitung des Abstandes (Anmerkung: 2 m) zum nächsten Kleingarten möglich.
  • Die Nebengebäude müssen nicht mehr an das Hauptgebäude angebaut sein.
  • Und die Einfriedung darf innerhalb der Kleingartenanlage bis max. 1,80 m hoch sein.

 

Abschließend wünscht Hergovich allen Gartenfreundinnen und Gartenfreunden, dass „der Erholungsfaktor weiter steigt, im kommenden Jahr wieder eine reiche Ernte in den Kleingärten des Landes ‚eingefahren‘ werden kann und der Zusammenhalt weiter gestärkt wird.“