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17.12.2024

Landtagsvorschau von SPÖ-Klubobmann Hannes Weninger: „Wir brauchen in Niederösterreich eine Arbeitsstiftung!“

Wie Klubobmann Hannes Weninger berichtet, hat die SPÖ NÖ einen Antrag für eine Arbeitsstiftung des Landes Niederösterreich, u.a. für die Betroffenen der Kika/Leiner-Pleite, eingebracht und um vorzeitige Zuweisung ersucht, sodass dieser bereits am kommenden Donnerstag im Landtag behandelt werden kann: „Dringender kann ein Thema nicht sein und darf nicht auf die lange Bank geschoben werden!“


Hintergrund ist die Ablehnung einer solchen Stiftung durch die zuständige FPÖ-Landesrätin Rosenkranz und die Untätigkeit der ÖVP Niederösterreich. Angesichts der Schicksale der Kika/Leiner-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter zeigt sich Weninger verärgert:

„Die kalte Schulter der FPÖ-Landesrätin und die Ignoranz der ÖVP sind gerade in der Vorweihnachtszeit noch unerträglicher als sonst. Wir unterstützen die Gewerkschaft in ihrer Forderung nach einer Arbeitsstiftung, um den betroffenen Beschäftigten zu helfen, die kurz vor Weihnachten ihre Kündigungen erhalten haben. Dass Landesrätin Rosenkranz nun zumindest einmal die Notwendigkeit einer Stiftung prüfen möchte, ist ein erster Schritt, wir haben aber keine Zeit mehr zu verlieren! Die Arbeitsstiftung muss noch besser heute als morgen ins Leben gerufen werden!“


Durch den Kika/Leiner-Konkurs verlieren insgesamt 1.350 Menschen ihre Arbeit, davon sind über 600 in Niederösterreich betroffen. Da auch andere Branchen derzeit von Insolvenzen und Kündigungswellen erschüttert werden, müsse das Land Niederösterreich gemeinsam mit dem AMS rasch handeln. „Eine permanente Arbeitsstiftung, wie sie in anderen Bundesländern existiert, wäre eine wichtige Hilfe für die Menschen, um schnell wieder eine berufliche Perspektive zu finden“, erklärt Weninger und verweist auf Wien und Oberösterreich: „Die Bundeshauptstadt bspw. zeigt, wie es geht. Wien hat eine funktionierende Arbeitsstiftung, die Betroffene gezielt unterstützt und wo sich deren 190 vom Kika/Leiner-Konkurs betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hinwenden können. Niederösterreich darf hier nicht länger säumig sein.“