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24.03.2023

Klubobmann Hannes Weninger zur Veröffentlichung des Prüfberichts zur EVN AG sowie deren Tochtergesellschaften

„Sollte der Rechnungshofausschuss wieder keinen vertraulichen Zusatzbericht mit allen notwendigen Daten erhalten, kann der Landtag erneut seinem gesetzlichen Prüfauftrag, wie verfassungsmäßig vorgesehen, nicht nachkommen. Dann wäre dieser Bericht zur EVN AG und deren Tochtergesellschaften, um es mit den Worten von Verfassungsexperten Univ. Prof. DDr. Heinz Mayer zu sagen, ‚wertlos und in verfassungswidriger Weise unvollständig‘. Noch einmal: Der Prüfauftrag lautete nicht stichprobenartige Prüfung, sondern Kontrolle auf Punkt und Beistrich!“