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10.04.2025

Hergovich/Silvan: „FPÖ-Rosenkranz muss Richtlinien für persönliche Assistenz dringend überarbeiten!“

Vergangenen Sonntag hat Volksanwalt Bernhard Achitz aufgedeckt, dass einer Niederösterreicherin mit einer 100-prozentigen Behinderung nach einer Gehirnblutung die Finanzierung der persönlichen Assistenz verwehrt wird. Die konnte sie nur mit einer Berufsunfähigkeitspension, Pflegegeld der Stufe 5 und einer Förderung des Landes Niederösterreich finanzieren. Nachdem die Pflegestufe herabgesetzt worden ist, ist das nicht mehr möglich. Denn das bedeutet in Niederösterreich auch, die persönliche Assistenz wird nicht mehr gefördert. „Ohne persönliche Assistenz kann Corinna G. kein selbstbestimmtes Leben führen“, sind SPÖ-Kontroll-Landesrat Sven Hergovich und der Abgeordnete zum Nationalrat Rudolf Silvan entsetzt.

 

Volksanwalt Bernhard Achitz hat festgestellt: „Niederösterreich koppelt als einziges Bundesland die persönliche Assistenz an die Pflegegeldstufe 5. Das ist ein klarer Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention.“ Österreich hat diese UN-BRK unterschrieben, sie gilt natürlich auch für die Bundesländer. Das aktuelle Regierungsprogramm möchte die Harmonisierung dieser Regelungen vorantreiben. Ziel ist ein bundeseinheitliches System. In Niederösterreich ist Landesrätin Rosenkranz für diesen Bereich zuständig. Hergovich und Silvan fordern deshalb: "FPÖ-Landesrätin Rosenkranz muss die Richtlinien für persönliche Assistenz dringend überarbeiten. Dieser Verstoß gegen die UN-Behindertenrechtskonvention ist kein Kavaliersdelikt, sondern verursacht viel Leid!“


Verstoß gegen UN-Behindertenrechtskonvention ist kein Kavaliers-Delikt, sondern verursacht viel Leid