Geb. 5. Dezember 1962, Lilienfeld
Bildungsweg
1969–1973 Volksschule Wilhelmsburg
1973–1977 Hauptschule Wilhelmsburg
1977–1980 Bundeshandelsschule St. Pölten
Beruflicher Werdegang
1980–2022 Magistratsbedienstete MA St. Pölten-VB
Landesrätin für Soziale Verwaltung, Gesundheit und Gleichstellung
- Angelegenheiten des Gesundheitswesens, der Tuberkulosebekämpfung, der Kurorte und der natürlichen Heilvorkommen, des Leichen- und Bestattungswesens, des Gemeindesanitätsdienstes mit Ausnahme der Angelegenheiten der Gemeindeärzte, des Landessanitätsrates mit Ausnahme der Bestellung seiner Mitglieder; Angelegenheiten der Schwangeren- und Mutterberatung und der Säuglingsfürsorge; vom Chemikalienrecht die Überwachung und die Schulung sowie die Giftangelegenheiten; vom Biozidprodukterecht die Überwachung; Sicherheitstechnik im Gesundheitswesen; NÖ Ethikkommission;
- Rettungswesen;
- Angelegenheiten der sozialen Verwaltung, soweit diese keinem anderen Mitglied der Landesregierung zugewiesen sind;
- Opferfürsorge; Hilfen zur Sicherung des Lebensbedarfes und in besonderen Lebenslagen (Abschnitte 2 und 3 des NÖ Sozialhilfegesetzes 2000); Vertragskompetenz für die Errichtung und den Betrieb für Frauenhäuser und Obdachloseneinrichtungen; ambulante Dienste nach § 45 Abs. 2 Z 2 bis 4 des NÖ Sozialhilfegesetzes 2000 gemeinsam mit Landesrätin Mag.a Christiane Teschl-Hofmeister; Angelegenheiten der Sozialbetreuungsberufe gemeinsam mit Landesrätin Mag.a Christiane Teschl-Hofmeister; Angelegenheiten des Pflegegeldes, soweit diese keinem anderen Mitglied der Landesregierung zugewiesen sind;
- Sozialpädagogische Betreuungszentren des Landes; Verpflegungskostenangelegenheiten;
- Kinder- und Jugendhilfe;
- Rechtliche Angelegenheiten des Strahlenschutzes hinsichtlich der Anlagen für medizinische Zwecke;
- Bekämpfung der Diskriminierung (Antidiskriminierung), soweit diese Angelegenheit keinem anderen Mitglied der Landesregierung zugewiesen ist;
- Ausländerbeschäftigungsangelegenheiten;
- Gleichstellung, soweit diese Angelegenheit keinem anderen Mitglied der Landesregierung zugewiesen ist;