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03.11.2022

Volksbefragung: Über die Drittellösung wird abgestimmt!

In der Gemeinderatssitzung am 2. November hat der Gemeinderat eine Volksbefragung über die künftige Entwicklung des ehemaligen Industrieareals entlang der Feldstraße angeordnet, da mehr als zehn Prozent der wahlberechtigten Brunnerinnen und Brunner für die von der ÖVP initiierte Befragung waren.

 

Es wird dabei jedoch nicht die von der ÖVP formulierte Frage gestellt werden („Sind Sie dafür, dass am gesamten Areal Glasfabrik (EZ 4142, EZ 1303) maximal 350 Wohnungen errichtet werden?“), sondern die Drittellösung abgefragt werden. So hat es der Gemeinderat mit den Stimmen von SPÖ und NEOS beschlossen.  

 

Die Frage, so wie sie von der ÖVP formuliert wurde, ist nämlich unzulässig, weil zu unbestimmt. So bemerkt der von der Gemeinde mit der Prüfung der Frage beauftragte Rechtsanwalt in seiner Stellungnahme:

 

„Inhaltlich ist jedoch festzustellen, dass die avisierte Formulierung dem Bestimmtheitsgebot für Volksbefragungen wohl bei weitem nicht entsprechen wird. Meines Erachtens ist bereits die Bezeichnung der Liegenschaft nicht zureichend konkret getroffen und insbesondere auch nicht differenziert und nachvollziehbar dargestellt, dass 3 verschiedene Projektteile auf der Liegenschaft insgesamt vorgesehen sind. Es geht weiters nicht hervor, über welches konkrete Vorhaben der Gemeinde abgestimmt werden soll, sohin etwa über verschiedene Projektvarianten, konkret zu erteilende Baubewilligungen oder avisierte Umwidmungen von Flächen. Es ist auch nicht ableitbar, wie viele Wohneinheiten tatsächlich errichtet werden sollen, welche alternative Nutzung der in Frage stehenden Flächenteile durch die Gemeinde vorgesehen würde und welches Ergebnis damit insgesamt durch das Abstimmen mit „Ja“ oder „Nein“ durch den einzelnen Gemeindebürger bewirkt werden kann.“

 

Unser Raumplaner, das Ziviltechnikerbüro Liske, stellt dazu fest: „Direkt über das Planinstrument des Flächenwidmungsplanes oder des Bebauungsplanes ist eine Beschränkung der Anzahl der Wohneinheiten auf max. 350 WE nicht möglich. Diese geht bis max. 20 WE, wie wir es ja schon festgelegt hatten, oder indirekt über eine GFZ.“

 

Anstatt sich in der über eineinhalb Jahre tagenden Projektgruppe zum Thema Glasfabrik inhaltlich einzubringen, hat sich die ÖVP von Anfang an auf populistische Parolen zurückgezogen. Der Gipfel des Populismus ist es allerdings, für eine Frage zu Laufen, die rechtlich nicht zulässig und inhaltlich nicht umsetzbar ist.

 

Wir anerkennen aber selbstverständlich, dass die Zahl der erforderlichen Unterschriften erreicht wurde, und haben der Abhaltung einer Volksbefragung daher natürlich zugestimmt. Allerdings haben wir dafür Sorge getragen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden.

 

Auch den Antrag der ÖVP, das Ergebnis der Befragung „jedenfalls als bindend“ zu akzeptieren, mussten SPÖ und NEOS modifizieren. Wir erachten es als demokratiepolitisch bedenklich, wenn womöglich nur eine kleine Minderheit über ein derart wegweisendes Projekt entscheidet, und haben daher festgelegt, dass das Ergebnis der Befragung nur dann einem Gemeinderatsbeschluss gleichzuhalten ist, wenn zumindest 50 % der Wahlberechtigten an der Befragung teilgenommen haben. 

 

Die Drittellösung: leistbar statt Luxus, grün statt grau, Spielplatz statt Megaspedition

 

Die Fragestellung wird konkret lauten:

 

Volksbefragung Glasfabrik

 

Die Flächenwidmung und die Bebauungsbestimmungen für das rd. 90.000 m2 umfassende ehemalige Industriegelände entlang der Feldstraße (EZ 4142, EZ 1303) mit einer derzeitigen Widmung von Bauland-Kerngebiet und Bauland-Betriebsgebiet (derzeit Aufschließungszonen BK-A2, BK-A3, BK-A4, BB-A12, BB-A13) sollen im Zuge einer Drittellösung zur Schaffung von mehr Grünraum, leistbarem Wohnen und kommunaler Infrastruktur geändert werden.

Die Geschoßflächenzahl soll für die Gesamtfläche mit 1,35 festgelegt werden. Die durchschnittliche Bebauungsdichte für die Gesamtfläche soll bei durchschnittlich fünf Geschoßen nicht mehr als 33 Prozent betragen.

Die Widmung soll wie folgt geändert werden:

·      ca. 1/3 Grünland-Park (ca. 18.000 m2) und Bauland-Betriebsgebiet (ca. 12.000 m2) als Fläche für öffentlich zugängliche Grünräume und für Betriebsansiedelungen zur Sicherung von Arbeitsplätzen in Brunn am Gebirge.

 

·      ca. 1/3 Bauland-Kerngebiet für nachhaltige Bebauungals Fläche vorrangig für Sport, Bildung, Kindergarten oder Tagespflegezentrum.

 

·      ca. 1/3 Bauland-Kerngebiet für nachhaltige Bebauung als Fläche für die Umsetzung von Wohnprojekten für leistbares Wohnen in unserer Gemeinde.

 

 

Sind Sie für die oben beschriebene Drittellösung?

 

JA oder NEIN


ÖVP täuschte mit rechtlich unzulässiger Frage Brunnerinnen und Brunner.