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06.02.2022

SPÖ regt Änderung der Gemeindewohnungs-Vergaberichtlinien an

Bis zum jetzigen Zeitpunkt war es laut Vergaberichtlinien nur gestattet, sich für eine Gemeindewohnung zu bewerben, wenn man einen Hauptwohnsitz in Hennersdorf hat. Im zuständigen Ausschuss erachtete die SPÖ-Fraktion diesen Zustand als nicht zufriedenstellend und stieß eine Debatte an, die Richtlinien in dieser Hinsicht anzupassen.


Als Ergebnis ist es von nun an möglich, sich auch für die Vergabe einer Gemeindewohnung zu bewerben, wenn man einen Bezug zu Hennersdorf hat. Das Ziel dahinter war es, HennersdorferInnen in mit der Vergabe zusammenhängenden Situationen die Lage zu erleichtern. Möchte man Angehörige, die außerhalb der Gemeinde wohnen, lieber näher bei sich haben, was aus unterschiedlichsten Gründen notwendig sein kann (zB Pflegefälle), steht nun dieser Option kein absolutes Hindernis mehr im Weg. Zu erwähnen ist hierbei bloß, dass HennersdorferInnen mit Hauptwohnsitz im Vergabeprozess weiterhin Vorrang behalten.


Herauszustreichen ist ebenfalls die tolle überfraktionelle Zusammenarbeit in dieser Angelegenheit. Nachdem alle im Gemeinderat vertretenen Fraktionen die Wichtigkeit der Anpassung erkannten, verlief der Prozess rasch und reibungslos, was einen spürbar positiven Effekt auf das Ergebnis hatte. Für zukünftige Debatten kann eine solche politische Kultur ganz klar als Vorbild und Wegweiser herangezogen werden.


Die Vergabe der Gemeindewohnungen in Hennersdorf wird gemäß einer dafür erarbeiteten Richtlinie abgewickelt. Nach Anregung der SPÖ Hennersdorf wurden dabei die Voraussetzungen angepasst, um sich für die Vergabe einer Wohnung bewerben zu dürfen