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06.04.2022

Kinderkrippenzuschuss in Hennersdorf beschlossen

Für Eltern von 1 – 2,5-jährige Kinder hat die Gemeinde einen Zuschuss von max. 150,- / Monat beschlossen, wenn das Kind die Kinderkrippe einer anderen Gemeinde besucht und diese für ortsfremde Kinder einen Mehrbetrag einheben. 

 

Die Voraussetzungen sind:


  • Das Kind besucht eine Kinderkrippe, Krabbelstube oder nutzt die Betreuung bei registrierten Tageseltern
  • Die Erziehungsberechtigten und das Kind sind in Hennersdorf hauptgemeldet
  • Das Kind ist zwischen 1 und 2,5 Jahren
  • Die Betreuungseinrichtung erhebt einen Zuschlag zum Elternbeitrag
  • Die Erziehungsberechtigten legen der Gemeindeverwaltung einen Beschäftigungsnachweis vor


Wir begrüßen diesen Schritt sehr, denn im Thema Kinderbetreuungsangebot gibt es in Hennersdorf einiges nachzuholen und das stellt schon einen guten ersten Schritt dar, so muss es auch weitergehen.

 

Sollten Sie anspruchsberechtigt sein, melden Sie sich bitte schnellstmöglich bei der Gemeinde. Der Zuschuss wurde rückwirkend ab dem Jahr 2021 beschlossen, sodass betroffene sich auch für die vergangenen Monate das Geld erstatten lassen können. 


Im vergangenen Gemeinderat wurde unter bestimmten Voraussetzungen ein Zuschuss für Eltern beschlossen, die ihre Kinder in die Kinderkrippe schicken