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02.10.2022
Heizkostenzuschuss der Gemeinde Bisamberg!
Die Gemeinde Bisamberg gewährt den sozial bedürftigen Menschen mit Hauptwohnsitz in Bisamberg, einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Periode 2022/2023 von € 165,00, wenn sie einen eigenen Haushalt führen. Aufgrund der aktuellen Teuerungswelle gibt es eine Sonderförderung der Gemeinde von €135,00 ergibt zusammen €300,00.
Zusätzlich kann auch beim Land NÖ ein Heizkostenzuschuss beantragt werden.
Sozial bedürftige Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern wird ein einmaliger Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2022/23 in der Höhe von € 150,00 gewährt. Zusätzlich wird aufgrund der aktuellen Teuerungswelle im Energiebereich (insbesondere Heizkosten) für das Jahr 2022/2023 eine NÖ Sonderförderung zum Heizkostenzuschuss 2022/2023 in Höhe von € 150,00 gewährt.
Für die Heizperiode 2022/2023 werden somit insgesamt € 300,00 als Heizkostenzuschuss auch vom Land ausbezahlt.
Der Heizkostenzuschuss kann zu den Öffnungszeiten auf dem Gemeindeamt vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2023 beantragt werden.
Wer ist anspruchsberechtigt?
- AusgleichszulagenbezieherInnen
- BezieherInnen einer Mindestpension
- BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
- Sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
Die Richtlinien und Antragsformulare werden Sie am Gemeindeamt erhalten oder auf www.bisamberg.at finden.
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