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09.02.2022

Erasim und Silvan starten Covid-19-Petition

Die Weinviertler Nationalratsabgeordnete Melanie Erasim und Nationalrat Rudolf Silvan haben eine Petition gestartet, die sich für die ausnahmslose Anerkennung von berufsbedingten Infektionen mit COVID-19 als Berufskrankheit einsetzt. Das hat den Vorteil, dass die AUVA, wenn eine Krankheit als Berufskrankheit anerkannt wird, sowohl Heilbehandlung und Rehabilitation als auch unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen die finanzielle Entschädigung (Rente) der Betroffenen übernimmt. „Ich habe die Petition deshalb natürlich auch schon unterzeichnet und bitte alle Weinviertlerinnen und Weinviertler ebenfalls um Unterstützung. Denn diese Krankheit kann jeden von uns treffen“, sagt NRin Melanie Erasim.


Das wäre vor allem für Erkrankte mit schweren Verläufen oder für Long-Covid-Erkrankte eine echte Verbesserung. Der Vorteil einer Einstufung als Berufserkrankung ist, dass über die AUVA nicht nur eine meistens sofortige Reha angeboten würde sondern auch eine qualitativ hochwertige Umschulung, wenn Erkrankte nicht mehr fähig sind, ihren alten Job auszuüben. Viele dieser Leistungen müssen andernfalls – wie auch bei einer Ansteckung im privaten Bereich – privat bezahlt werden oder sind mit langen Wartezeiten verbunden. Denn dann kommt in dem meisten Fällen die ÖGK zum Zug anstatt der AUVA.


Im Bezirk Mistelbach sind über 10.500 Menschen in den vergangenen zwei Jahren an Corona erkrankt, davon leiden oder litten rund 10 bis 15% an Long-Covid und nocheinmal zumindest 10 Prozent litten an schweren Covid-Verläufen. Man geht sogar von bis zu 15 Prozent jeweils aus, wobei sich diese Personengruppen teilweise überschneiden. Da sind alle Kombinationen möglich von leichtem Verlauf und schwerem Long-Covid bis hin zu schwerem Verlauf ohne Long-Covid.


Konkret werden in Österreich nur jene berufsbedingten Covid-19 Infektionen als Berufskrankheiten anerkannt, wenn eine Ansteckung in folgenden Einrichtungen bzw. Unternehmungen stattgefunden hat: Krankenhäuser, Heil- und Pflegeanstalten, Entbindungsheime und sonstige Anstalten, die Personen zur Kur und Pflege aufnehmen, öffentliche Apotheken, ferner Einrichtungen und Beschäftigungen in der öffentlichen und privaten Fürsorge, in Schulen, Kindergärten und Säuglingskrippen und im Gesundheitsdienst sowie in Laboratorien für wissenschaftliche und medizinische Untersuchungen und Versuche sowie in Justizanstalten und Hafträumen der Verwaltungsbehörden bzw. in Unternehmen, in denen eine vergleichbare Gefährdung besteht. „Wir sind dafür, dies auf alle Arbeitsplätze auszuweiten - wo auch immer man sich mit Covid-19 anstecken kann“, so Erasim.

Hier geht’s zur Petition: Berufskrankheit COVID19 anerkennen: