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Berufsbedingte Covid-19 Erkrankungen ohne Ausnahme als Berufskrankheit anerkennen!

Wenn eine Krankheit als Berufskrankheit anerkannt wird, übernimmt die Allgemeine Unfallversicherung sowohl Heilbehandlung und Rehabilitation als auch unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen die finanzielle Entschädigung der Betroffenen.  Auf Nummer 38 der Liste der anerkannten Berufskrankheiten finden sich zwar auch Infektionskrankheiten wieder - darunter fällt eine Covid-19-Infektion - allerdings sind die Berufe, die hier erfasst sind, auf wenige Sparten eingeschränkt. 

Konkret werden in Österreich nur jene berufsbedingten Covid-19 Infektionen als Berufskrankheiten anerkannt, wenn eine Ansteckung in folgenden Einrichtungen bzw. Unternehmungen stattgefunden hat: Krankenhäuser, Heil- und Pflegeanstalten, Entbindungsheime und sonstige Anstalten, die Personen zur Kur und Pflege aufnehmen, öffentliche Apotheken, ferner Einrichtungen und Beschäftigungen in der öffentlichen und privaten Fürsorge, in Schulen, Kindergärten und Säuglingskrippen und im Gesundheitsdienst sowie in Laboratorien für wissenschaftliche und medizinische Untersuchungen und Versuche sowie in Justizanstalten und Hafträumen der Verwaltungsbehörden bzw. in Unternehmen, in denen eine vergleichbare Gefährdung besteht.

Im Vergleich dazu besteht in Deutschland die Möglichkeit, dass Infektionen über die Berufskrankheitenliste hinaus als Arbeitsunfall versichert sind. Auszug aus der Homepage der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung: „Eine Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 infolge einer versicherten Tätigkeit, ohne dass die Voraussetzungen einer Berufskrankheit vorliegen, kann die Erkrankung einen Arbeitsunfall darstellen. Dies setzt voraus, dass die Infektion auf die jeweilige versicherte Tätigkeit (Beschäftigung, (Hoch-)Schulbesuch, Ausübung bestimmter Ehrenämter, Hilfeleistung bei Unglücksfällen o.a.) zurückzuführen ist. In diesem Rahmen muss ein intensiver Kontakt mit einer infektiösen Person ("Indexperson") nachweislich stattgefunden haben und spätestens innerhalb von zwei Wochen nach dem Kontakt die Erkrankung eingetreten bzw. der Nachweis der Ansteckung erfolgt sein.

Mittels dieser Petition wird die österreichische Bundesregierung, allen voran der Bundesminister für Gesundheit, Soziales, Pflege und Konsumentenschutz aufgefordert, umgehend dafür zu Sorge zu tragen, dass berufsbedingte Erkrankungen mit dem Covid-19 Virus ohne Ausnahme als Berufskrankheit anerkannt werden. Dies ist für (Long-)Covid Patient*innen von enormer Bedeutung.

Jetzt die Petition von NR Rudi SILVAN unterstützen: